DSGVO-konform: Bilder und Blogs nicht öffentlich einsehbar!

Das Kunsturhebergesetz regelt in § 22, daß Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten veröffentlicht werden (dürfen).
Ausnahmen hiervon nennt § 23 abschließend:

• Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte
• Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen
• Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben
• Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient

Bisher waren die Bilder öffentlich zugänglich, da die Personen als "Beiwerk" des Brockenkalenders und der Reiseblogs gelten konnten und keine schriftliche Zustimmung erforderlich war.


Die DSGVO widerspricht dieser Auffassung klar und deutlich: Keine Bilder von Personen im Internet ohne ausdrückliche (schriftliche) Zustimmung!

Bei Fotografien von erkennbaren Personen (ausreichende Auflösung) handelt es sich immer um personenbezogene Daten i.S.d. Art. 4 Nr. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Für die Identifizierbarkeit der Person kommt es nicht darauf an, ob der Fotograf einzelne Gesichter bestimmten Personen zuordnet, sondern allein auf eine *abstrakte Bestimmbarkeit des Personenbezugs.
Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt bei digitalen Aufnahmen automatisch, sodass die DSGVO gemäß Art. 2 Abs. 1 anwendbar ist.
Gemäß Art. 85 Abs. 2 DSGVO dürfen die Mitgliedsstaaten für die Datenverarbeitung zu journalistischen Zwecken oder
zu wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken Abweichungen oder Ausnahmen von den Grundsätzen der Verarbeitung nach der DGSVO vorsehen.

Dieser Brockenkalender erhebt einen künstlerischen und wissenschaftlichen Anspruch, da der Brockengipfel mit seiner besonderen Witterung in einen zeitlichen Kontext
mit einer Periodizität von 366 Tagen versetzt wird und die Variabilität der Umgebung im direkten Vergleich durch Ablichtungen auch im Brockenumfeld dokumentiert wird.

Da es sich beim Brockengipfel um einen touristisch beliebten Ort handelt, bei dem sich oft Personen geradezu ins Bild drängeln und durch entsprechende Retusche das *künstlerische Konzept zerstört wird,
sind die Dateien zusätzlich per beschränktem Zugriff abgesichert und daher nicht öffentlich zugänglich.

DSGVO-Zugriffsbeschränkung: Bitte Eingabe des Passwortes, um die Webseiten der Wombatpara.de einzusehen!



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*abstrakt: sich [nur] im Gedanklichen, Theoretischen bewegend [und keinen unmittelbar feststellbaren Bezug zur Wirklichkeit habend] (Quelle: Der Duden)

*künstlerisches Konzept: Durch die stets gleiche Auswahl des Standpunktes am Brockenstein und Einbezug der Bauten im Hintergrund
           die enorme Variabilität der atmosphärischen Sichtweite auf dem Brockenplateau als (naturnahe) volatile Kunst zu präsentieren.